Allergene
Liste der Lebensmittelallergene,
die gemäß der Richtlinie 1169/11 EU kennzeichnungspflichtig sind.
- Glutenhaltiges Getreide – Es ist nicht Zöliakie, Erzeugnisse davon
- Schalentiere und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln
- Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln.
- Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Erdnüsse (Peanuts) und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln
- Sojabohnen (Soja) und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln
- Hartschalenfrüchte und alle daraus gewonnene Erzeugnisse – alle Arten von Nüssen
- Knollensellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sesamsamen (Sesam) und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite mit einer Konzentration von mehr als 10 mg, ml/kg, l, angegeben als SO2
- Lupine und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Schalentiere und daraus gewonnene Erzeugnisse