Allergene

Liste der Lebensmittelallergene,
die gemäß der Richtlinie 1169/11 EU kennzeichnungspflichtig sind.

  1. Glutenhaltiges Getreide – Es ist nicht Zöliakie, Erzeugnisse davon
  2. Schalentiere und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln
  3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln.
  4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
  5. Erdnüsse (Peanuts) und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln
  6. Sojabohnen (Soja) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse – gehören zu den lebensgefährlichen Lebensmitteln
  8. Hartschalenfrüchte und alle daraus gewonnene Erzeugnisse – alle Arten von Nüssen
  9. Knollensellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  11. Sesamsamen (Sesam) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  12. Schwefeldioxid und Sulfite mit einer Konzentration von mehr als 10 mg, ml/kg, l, angegeben als SO2
  13. Lupine und daraus gewonnene Erzeugnisse
  14. Schalentiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
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